
Zollfrei umziehen – Gebühren vermeiden
Was bedeutet „zollfrei umziehen“ eigentlich?
Zollfreiheit bedeutet, dass du dein persönliches Zügelgut ohne Abgaben oder Mehrwertsteuer in die Schweiz einführen darfst – allerdings nur, wenn es sich um sogenanntes Übersiedlungsgut handelt.
Das umfasst alle Gegenstände, die du bereits mindestens sechs Monate privat genutzt hast und die du weiterhin privat verwenden willst. Dazu zählen:
- Möbel, Kleidung, Geschirr, Bücher
- Elektrogeräte, Computer, Fahrräder
- Autos, Motorräder oder Boote (wenn sie im Alltag genutzt werden)
Der Hintergrund: Die Schweiz will sicherstellen, dass du nicht neue Ware importierst, um Zollgebühren zu umgehen.
👉 Detaillierte Informationen zu Zoll- und Einfuhrbestimmungen findest du bei der Eidgenössischen Zollverwaltung (BAZG).
Wann dein Umzug zollpflichtig wird

Nicht alles darf einfach so eingeführt werden. Neu gekaufte Gegenstände, die du erst kurz vor dem Umzug erworben hast, gelten nicht als Übersiedlungsgut.
In diesen Fällen fällt in der Regel Schweizer Mehrwertsteuer (aktuell 8,1 %) auf den Zeitwert der Ware an.
Typische Beispiele für zollpflichtige Güter:
- Möbel oder Elektronik, die weniger als 6 Monate alt sind
- Unbenutzte Haushaltswaren oder Geschenke in Originalverpackung
- Hochwertige Luxusgüter, Kunst oder Sammlerstücke
Wer diese Dinge nicht separat deklariert, riskiert Nachzahlungen und Bussgelder.
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Diese Unterlagen brauchst du für eine zollfreie Einfuhr
An der Grenze musst du dein Übersiedlungsgut korrekt anmelden. Dazu sind folgende Unterlagen notwendig:
- Formular 18.44 „Übersiedlungsgut“ – ausgefüllt und unterschrieben
- Detaillierte Umzugsgutliste mit Beschreibung und Anzahl der Gegenstände
- Abmeldebestätigung aus Deutschland
- Mietvertrag oder Arbeitsvertrag in der Schweiz als Nachweis der Wohnsitzverlegung
- Fahrzeugpapiere, falls du ein Auto mitbringst
Tipp: Wenn du dein Umzugsgut nicht komplett auf einmal transportierst, kannst du innerhalb von zwei Jahren Nachsendungen zollfrei einführen – vorausgesetzt, sie sind auf der ursprünglichen Liste vermerkt.
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So läuft die Zollabwicklung in der Praxis ab
Bei der Einreise wählst du an der Grenze den „Waren anzumelden“-Schalter. Dort legst du alle Unterlagen vor.
Der Zollbeamte prüft, ob du die Voraussetzungen für eine zollfreie Einfuhr erfüllst. Wenn alles korrekt ist, erhältst du ein abgestempeltes Formular – das ist dein offizieller Nachweis über den zollfreien Import.
Für Fahrzeuge ist der Ablauf etwas umfangreicher:
- Nach der Zollprüfung erhältst du eine Zollquittung.
- Mit dieser meldest du das Fahrzeug in der Schweiz an.
- Danach folgt eine technische Kontrolle beim Strassenverkehrsamt.
Professionelle Umzugsfirmen, die internationale Transporte anbieten, übernehmen diesen Prozess häufig für dich – das spart Zeit und verhindert Fehler bei der Deklaration.
👉 Für Fragen zu Aufenthalt, Anmeldung und Grenzübertritt hilft dir das Staatssekretariat für Migration (SEM).
Häufige Fehler, die teuer werden können

Selbst kleine Unachtsamkeiten können dich mehrere Hundert Franken kosten. Diese Fehler solltest du vermeiden:
- Unvollständige Umzugsgutliste oder fehlende Unterschrift
- Neuware als Übersiedlungsgut deklariert
- Fahrzeug nicht separat angemeldet
- Zollanmeldung vergessen oder falscher Grenzübergang
- Umzugsfirma ohne gültige Zollbewilligung beauftragt
Ein guter Tipp: Fotografiere dein Umzugsgut vor dem Transport. So kannst du später leicht nachweisen, dass die Gegenstände bereits genutzt waren.
Tipp:
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Fazit:
Ein zollfreier Umzug ist kein Zufall, sondern das Ergebnis sorgfältiger Planung und guter Organisation. Wenn du deine Unterlagen vollständig einreichst, die Fristen einhältst und dein Umzugsgut korrekt deklarierst, steht einem reibungslosen Grenzübertritt nichts im Weg. Besonders wichtig ist, dass alle Dokumente geordnet und griffbereit sind – das vermittelt Seriosität und beschleunigt die Zollabwicklung erheblich. Wer sich unsicher ist oder keine Erfahrung mit internationalen Umzügen hat, sollte eine erfahrene Umzugsfirma mit internationaler Zollabwicklung beauftragen. Diese kennt alle Abläufe, Zollvorschriften und erforderlichen Formulare, übernimmt die Kommunikation mit den Behörden und sorgt dafür, dass dein Eigentum sicher, gesetzeskonform und ohne Verzögerungen in der Schweiz ankommt. So sparst du nicht nur Zeit und Nerven, sondern vermeidest auch unnötige Zusatzkosten oder Ärger an der Grenze.
FAQs:
1. Muss ich meinen Umzug vorab beim Zoll anmelden, oder reicht die Anmeldung an der Grenze?
Du musst deinen Umzug nicht Wochen im Voraus anmelden, aber du solltest alle Dokumente (Formular 18.44, Inventarliste, Mietvertrag, Abmeldebestätigung) vorbereitet haben. Die eigentliche Anmeldung erfolgt direkt am Grenzübergang beim Zoll. Wichtig ist, dass du den richtigen Übergang wählst – nicht jeder Grenzposten bearbeitet Übersiedlungsgut. Idealerweise erkundigst du dich vorher telefonisch, welche Zollstelle Umzugsgüter abfertigt und zu welchen Uhrzeiten.
2. Wie genau sollte meine Umzugsgutliste aussehen, damit der Zoll sie akzeptiert?
Die Liste muss strukturiert, vollständig und leicht nachvollziehbar sein. Sie sollte keine übertriebenen Details wie einzelne Schrauben oder Kabel enthalten, aber ausreichend Informationen bieten, damit der Zoll genau erkennt, was du einführst. Eine sinnvolle Aufteilung erfolgt nach Räumen – zum Beispiel: Im Wohnzimmer Sofa, Couchtisch und Regal; in der Küche Geschirr, Kaffeemaschine und Kühlschrank; im Schlafzimmer Bett, Schrank und Matratze. Für jede Kategorie genügt ein geschätzter Gesamtwert – Einzelpreise sind nicht erforderlich. Wichtig ist, dass du die Liste eigenhändig unterschreibst und datierst, da sie sonst vom Zoll nicht anerkannt wird. Eine saubere, übersichtliche Liste zeigt, dass du vorbereitet bist, und beschleunigt den gesamten Abfertigungsprozess erheblich.
3. Was passiert, wenn mein Umzugsgut später nachgeliefert wird?
Nachsendungen sind erlaubt, sofern sie auf der ursprünglichen Liste angekündigt wurden. Du hast bis zu zwei Jahre Zeit, alle restlichen Gegenstände einzuführen. Wichtig: Bewahre das abgestempelte Zollformular auf – es dient als Nachweis, dass es sich um das gleiche Übersiedlungsgut handelt. Wenn du Gegenstände später ohne diesen Nachweis einführst, kann der Zoll Gebühren verlangen.
4. Darf ich mein Auto direkt nach der Einreise fahren?
Ja, du darfst dein Fahrzeug für eine Übergangszeit mit deutschem Kennzeichen nutzen – in der Regel maximal 12 Monate. Danach musst du es in der Schweiz anmelden, beim Strassenverkehrsamt prüfen lassen und neue Schweizer Kennzeichen beantragen. Achte darauf, dass du rechtzeitig eine Schweizer Haftpflichtversicherung abschließt, sonst darfst du das Fahrzeug nicht dauerhaft nutzen.
5. Wie läuft die Zollkontrolle praktisch ab – muss ich alles ausladen?
In der Regel nicht. Der Zoll kontrolliert nur stichprobenartig. Du solltest aber sicherstellen, dass alle Kisten nummeriert und beschriftet sind. Wenn du Umzugsprofis beauftragst, übernehmen diese meist die Kommunikation mit dem Zollbeamten. Wichtig: Alle Unterlagen griffbereit halten – nichts im LKW oder unter Stapeln verstecken. Je geordneter dein Umzug wirkt, desto schneller läuft die Kontrolle.
6. Kann ich Umzugskosten für den Zoll oder Transport steuerlich absetzen?
Ja, teilweise. Wenn dein Umzug berufsbedingt erfolgt (z. B. wegen einer neuen Arbeitsstelle in der Schweiz), kannst du viele Kosten absetzen – etwa Transport, Maklergebühren oder doppelte Mietzahlungen. Für Privatumzüge ist der Abzug eingeschränkt, aber manche Gemeinden erkennen sie an, wenn ein klarer Grund vorliegt. Tipp: Bewahre alle Rechnungen auf – auch von Spedition, Reinigung oder Verpackungsmaterial.
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