Umzug nach Frankreich

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Umziehen nach Frankreich

Planen Sie demnächst einen Umzug nach Frankreich? Umzug Profis zeigt Ihnen schrittweise auf, was es zu beachten gibt. Wir sind Ihr erfahrener Ansprechpartner für Umzüge von der Schweiz nach Frankreich. Umzug Profis kümmert sich dabei um sämtliche Abwicklungen betreffend Ihren Umzug. Damit sparen Sie sich viel Zeit und Arbeit. Wir kennen uns aus mit den örtlichen Gegebenheiten im Ausland. Vorab besprechen und planen wir Ihren Umzug individuell nach Ihren Wünschen und Vorstellungen. Wir beraten Sie und bestimmen gemeinsam den schnellsten und sichersten Transportweg für Ihr Umzugsgut. Überzeugen Sie sich selbst von einem erfahrenen und erprobten Team.

Sie planen einen Umzug nach Frankreich? Hier sind die Einreisebestimmungen für EU-Staatsbürger sehr einfach. Sie benötigen lediglich einen gültigen Pass für die ersten sechs Monate. Danach ist eine Aufenthaltsgenehmigung notwendig.

Umzug nach Frankreich - Ablauf für Auslandsumzüge

Was kostet ein Umzug nach Frankreich?

Anhand der Tabelle sehen Sie ungefähr die durchschnittlichen Kosten für einen Umzug nach Frankreich:

Umzugsgrösse Kosten für den Umzug nach Frankreich
1 Zimmerwohnung 1.400 – 1.950 Euro
2 Zimmerwohnung 1.800 – 2.400 Euro
3 Zimmerwohnung 2.100 – 2.800 Euro
4 Zimmerwohnung 2.600 – 3.500 Euro

Dies sind Durchschnittswerte, da ein Umzug von mehreren Faktoren abhängt. Wir beraten Sie hierzu gerne persönlich und berechnen anhand der Art und Grösse des Umzuges Ihre persönlichen Kosten.

Umzugstipps

Aufenthaltserlaubnis Frankreich

Wenn Sie sich in Frankreich niederlassen möchten, so brauchen Sie als EU-Staatsbürger keine Aufenthaltserlaubnis. Ihre neue Adresse müssen Sie bei der französischen Meldebehörde anmelden. Es ist jedoch von Vorteil, eine französische Aufenthaltsgenehmigung zu besitzen, denn mit der „carte de séjour“ erhalten Sie Anspruch, zu diversen Staatshilfen, wie beispielsweise Wohnungszuschüssen.

 

Sie können die „carte de séjour“ auf drei unterschiedlichen Wegen beantragen:

1. Bei der für Ihren Wohnsitz zuständige Verwaltungsbehörde (Préfecture, Sous-Préfecture),
2. Im Rathaus (Mairie)
3. Bei der lokalen Polizeibehörde (Commissariat de Police)

 

Wohnung mieten in Frankreich

Folgende Dokumente werden benötigt, um in Frankreich eine Wohnung mieten zu können:

1. Einen Arbeitsvertrag
2. Einen gültigen Reisepass oder Personalausweis
3. Einen Nachweis über ein französisches Bankkonto

In einigen Fällen kann es passieren, dass nach einem französischen Bürgen verlangt wird. In Frankreich sind Mietverträge meistens befristet. Zu Anfang des Mietverhältnisses ist es üblich eine Kaution in Höhe der Kaltmiete zu zahlen.

 

Lesen Sie hier die durchschnittlichen Mietpreise in den unterschiedlichen Städten Frankreichs:

Durchschnittsmiete (kalt) Einzimmerwohnung (20m²) Zweizimmerwohnung (45m²)
Paris 939 € 1522 €
Marseille 466 € 614 €
Lyon 514 € 715 €
Toulouse 450 € 562 €
Strasbourg 464 € 656 €
Montpellier 466 € 622 €
Bordeaux 513 € 683 €

Die Miete wird in Frankreich per Scheck bezahlt.

Das Wohnungsabnahmeprotokoll (état des lieux) in Frankreich

Vor der Unterzeichnung des Mietvertrages ist es üblich, zusammen mit dem Vermieter die Wohnung auf Mängel zu prüfen. Eingetragen werden diese im vorgefertigten Wohnungsabnahmeprotokoll (état des lieux) dieses wird im Anschluss von beiden Parteien unterschrieben.

 

Die französische Hausratversicherung (assurance multirisque habitation)

Zu Beginn des Mietverhältnisses sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, eine Hausratsversicherung abzuschliessen. Diese können Sie über die jeweilige Internetseite abschliessen. Empfehlenswert ist es, verschiedene Hausratsversicherungen miteinander zu vergleichen, bevor man sich für eine entscheidet. Der Vermieter hat übrigens Anspruch über einen Nachweis einer solchen Hausratsversicherung zu verlangen.

Die französische Wohnsteuer (taxe d´habitation)

Wer in Frankreich einen Wohnsitz hat ist verpflichtet, die französische Wohnsteuer zu bezahlen (die „taxe d´habitation). Es ist nicht von Bedeutung, ob es sich dabei um ein Haus oder eine Wohnung handelt. Die Kosten der Wohnsteuer betragen in den meisten Fällen zwischen einer halben bis zu einer vollen Monatsmiete. Gegen Ende des Kalenderjahres ist diese fällig. Wohnsteuer und Nebenkosten sind oft in einer Summe zu zahlen. Der Vermieter gibt Ihnen Auskunft über die Höhe der Wohnsteuer. Hausbesitzer müssen zusätzlich zur Wohnsteuer die französische Grundsteuer die „taxe foncière“ zahlen. Jede Gemeinde bestimmt für Ihren Ort unterschiedliche Hebesätze. Darum sollte man sich vor dem Umzug über die Hebesätze und Abgaben der zukünftigen Gemeinde informieren.

 

Strom-, Gas- und Telefonanbieter in Frankreich

Staatliche Anbieter stellen den Strom und das Gas bereit. Wenn Ihre zukünftige Unterkunft an das Strom- und Gasnetzwerk angeschlossen ist, brauchen Sie sich lediglich um die Freischaltung zu kümmern. Dies können Sie im nächstgelegenen EDF (Électricité de France) /GDF- (Gas de France) Büro beantragen. Die Kosten belaufen sich hierfür auf ca. 15 Euro.

Lediglich ein einziger Telefonanbieter existiert in Frankreich. France Telecom. Sie können sich ausschliesslich über diesen im französischen Festnetz anschliessen lassen.

 

Die Zollbestimmungen in Frankreich

Wenn Sie sich innerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union bewegen, können Sie Ihr Umzugsgut ohne Schwierigkeiten über jede Grenze transportieren. Es ist keine Anmeldung und Verzollung notwendig. Aber Neukaledonien, Miquelon, Saint-Pierre, Wallis und Futuna, Französisch-Polynesien und die Französischen Süd- und Antarktisgebiete befinden sich ausserhalb des Zollgebietes der EU. In diesen Bereichen Frankreichs herrschen gesonderte Bedingungen.

 

Eröffnung eines französischen Bankkontos:

Folgende Unterlagen benötigen Sie für das Eröffnen eines Bankkontos

– Einkommensnachweis
– Einen Nachweis über einen festen Wohnsitz in Frankreich
– Gültiger Personalausweis

 

Wenn Sie keinen Nachweis über einen festen Wohnsitz haben, können Sie kein Konto eröffnen. Meist kann auch ohne ein französisches Bankkonto keine Wohnung gemietet werden. Dies stellt ein gängiges Problem in Frankreich dar. Bitten Sie Ihren Vermieter darum, Ihnen übergangsweise den Wohnsitz zu bestätigen, um ein Bankkonto eröffnen zu können.

Beantragung einer französischen Sozialversicherungsnummer

In Frankreich benötigt man eine Sozialversicherungsnummer („numero de securité social) Sie können diese zusammen mit der staatlichen Krankenversicherung bei der „Assurance Maladie“ beantragen. Folgende Dokumente sollten Sie haben:

– Personalausweis oder Reisepass
– Einen Nachweis über ein Bankkonto in Frankreich
– Einen Arbeitsvertrag
– Einen Nachweis über einen Wohnsitz in Frankreich sowie eine zeitnahe Abrechnung der Wasser und Stromrechnung
– Einen Nachweis über die vorherige Krankenversicherung
– Beglaubigte Kopie Ihrer Geburtsurkunde

Sämtliche Dokumente sollten Sie in beglaubigter französischer Übersetzung vorlegen können.

70% der Kosten werden von der staatlichen Krankenversicherung übernommen. Sie erhalten als Arbeitnehmer von Ihren Arbeitgebern zusätzlich eine private Zusatzkrankenversicherung als Zusatzleistung. Innerhalb der ersten drei Monate ist jeder in Frankreich automatisch bei der „Assurance Maladie“) krankenversichert.

 

Arbeiten in Frankreich

Arbeitsbedingungen

In den meisten Fällen sind die Arbeitsverträge in Frankreich unbefristet. 35 Arbeitsstunden pro Woche sind üblich. Wer Überstunden leistet erhält 25 bis 50% Überstundenzuschlag. Der Mindestlohn in Frankreich liegt bei 9,88 Euro pro Stunde. Die Urlaubstage belaufen sich auf 30 Werktage pro Jahr.

 

Umzug nach Frankreich mit dem Auto

Sie sind verpflichtet nach spätestens einem Jahr Ihr Auto in Frankreich anzumelden. Für die Ummeldung Ihres Autos in Frankreich benötigen Sie folgende Dokumente:

  1. Die Rechnung oder den Kaufvertrag
  2. Den Fahrzeugbrief
  3. Bescheinigung des französischen Finanzamts über die Mehrwertsteuerbefreiung
  4. Die EU-Konformitätsbescheinigung
  5. Einen Nachweis der Hauptuntersuchung
  6. Einen Nachweis über einen Wohnsitz in Frankreich
  7. Den Reisepass oder Personalausweis