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Umziehen nach Spanien

Planen Sie demnächst einen Umzug nach Spanien? Umzug Profis zeigt Ihnen schrittweise auf, was es zu beachten gibt. Wir sind Ihr erfahrener Ansprechpartner für Umzüge von der Schweiz nach Spanien. Umzug Profis kümmert sich dabei um sämtliche Abwicklungen betreffend Ihren Umzug. Damit sparen Sie sich viel Zeit und Arbeit. Wir kennen uns aus mit den örtlichen Gegebenheiten im Ausland. Vorab besprechen und planen wir Ihren Umzug individuell nach Ihren Wünschen und Vorstellungen. Wir beraten Sie und bestimmen gemeinsam den schnellsten und sichersten Transportweg für Ihr Umzugsgut. Überzeugen Sie sich selbst von einem erfahrenen und erprobten Team.

Sie planen einen Umzug nach Spanien? Hier sind die Einreisebestimmungen für EU-Staatsbürger sehr einfach. Sie benötigen lediglich einen gültigen Pass für die ersten sechs Monate. Danach ist eine Aufenthaltsgenehmigung notwendig.

Umzug nach Spanien - Ablauf für Auslandsumzüge

Was kostet ein Umzug nach Spanien?

Anhand der Tabelle sehen Sie ungefähr die durchschnittlichen Kosten für einen Umzug nach Spanien:

Umzugsgrösse Kosten für den Umzug nach Spanien
1 Zimmerwohnung 450 – 1.700 Euro
2 Zimmerwohnung 900 – 2.000 Euro
3 Zimmerwohnung 2.100 – 2.800 Euro
4 Zimmerwohnung 2.600 – 3.500 Euro

Dies sind Durchschnittswerte, da ein Umzug von mehreren Faktoren abhängt. Wir beraten Sie hierzu gerne persönlich und berechnen anhand der Art und Grösse des Umzuges Ihre persönlichen Kosten.

Umzugstipps

Aufenthaltserlaubnis Spanien

Wenn Sie sich in Spanien niederlassen möchten, so brauchen Sie als EU-Staatsbürger keine Aufenthaltserlaubnis. Ihre neue Adresse müssen Sie bei der spanischen Meldebehörde anmelden. Es ist jedoch von Vorteil, eine spanische Aufenthaltsgenehmigung zu besitzen, denn mit der erhalten Sie Anspruch, zu diversen Staatshilfen, wie beispielsweise Wohnungszuschüssen.

 

Sie können die Aufenthaltsgenehmigung auf drei unterschiedlichen Wegen beantragen:

1. Bei der für Ihren Wohnsitz zuständige Verwaltungsbehörde
2. Im Rathaus
3. Bei der lokalen Polizeibehörde

 

Wohnung mieten in Spanien

Folgende Dokumente werden benötigt, um in Spanien eine Wohnung mieten zu können:

1. Einen Arbeitsvertrag
2. Einen gültigen Reisepass oder Personalausweis
3. Einen Nachweis über ein spanisches Bankkonto

In einigen Fällen kann es passieren, dass nach einem spanischen Bürgen verlangt wird. In Spanien sind Mietverträge meistens befristet. Zu Anfang des Mietverhältnisses ist es üblich eine Kaution in Höhe der Kaltmiete zu zahlen.

 

Lesen Sie hier die durchschnittlichen Mietpreise in den unterschiedlichen Städten Spaniens:

Durchschnittsmiete (kalt) Einzimmerwohnung (20m²) Zweizimmerwohnung (45m²)
Madrid 550 € 1.100 €
Barcelona 700 € 1.700 €
Valencia 800 € 1.600 €
Sevilla 450 € 900 €
Bilbao 700 € 1.400 €

Die Miete wird in Spanien per Scheck bezahlt.

Das Wohnungsabnahmeprotokoll in Spanien

Vor der Unterzeichnung des Mietvertrages ist es üblich, zusammen mit dem Vermieter die Wohnung auf Mängel zu prüfen. Eingetragen werden diese im vorgefertigten Wohnungsabnahmeprotokoll dieses wird im Anschluss von beiden Parteien unterschrieben.

 

Die spanische Hausratversicherung

Zu Beginn des Mietverhältnisses sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, eine Hausratsversicherung abzuschliessen. Diese können Sie über die jeweilige Internetseite abschliessen. Empfehlenswert ist es, verschiedene Hausratsversicherungen miteinander zu vergleichen, bevor man sich für eine entscheidet. Der Vermieter hat übrigens Anspruch über einen Nachweis einer solchen Hausratsversicherung zu verlangen.

Die spanische Wohnsteuer

Wer in Spanien einen Wohnsitz hat ist verpflichtet, die spanische Wohnsteuer zu bezahlen. Es ist nicht von Bedeutung, ob es sich dabei um ein Haus oder eine Wohnung handelt. Die Kosten der Wohnsteuer betragen in den meisten Fällen zwischen einer halben bis zu einer vollen Monatsmiete. Gegen Ende des Kalenderjahres ist diese fällig. Wohnsteuer und Nebenkosten sind oft in einer Summe zu zahlen. Der Vermieter gibt Ihnen Auskunft über die Höhe der Wohnsteuer. Hausbesitzer müssen zusätzlich zur Wohnsteuer die spanische Grundsteuer zahlen. Jede Gemeinde bestimmt für Ihren Ort unterschiedliche Hebesätze. Darum sollte man sich vor dem Umzug über die Hebesätze und Abgaben der zukünftigen Gemeinde informieren.

 

Strom-, Gas- und Telefonanbieter in Spanien

Staatliche Anbieter stellen den Strom und das Gas bereit. Wenn Ihre zukünftige Unterkunft an das Strom- und Gasnetzwerk angeschlossen ist, brauchen Sie sich lediglich um die Freischaltung zu kümmern. Dies können Sie im nächstgelegenen Büro beantragen. Die Kosten belaufen sich hierfür auf ca. 15 Euro.

Lediglich ein einziger Telefonanbieter existiert in Spanien. Spanish Telecom. Sie können sich ausschliesslich über diesen im spanischen Festnetz anschliessen lassen.

 

Eröffnung eines spanischen Bankkontos:

Folgende Unterlagen benötigen Sie für das Eröffnen eines Bankkontos

– Einkommensnachweis
– Einen Nachweis über einen festen Wohnsitz in Spanien
– Gültiger Personalausweis

 

Wenn Sie keinen Nachweis über einen festen Wohnsitz haben, können Sie kein Konto eröffnen. Meist kann auch ohne ein spanisches Bankkonto keine Wohnung gemietet werden. Dies stellt ein gängiges Problem in Spanien dar. Bitten Sie Ihren Vermieter darum, Ihnen übergangsweise den Wohnsitz zu bestätigen, um ein Bankkonto eröffnen zu können.

Beantragung einer spanischen Sozialversicherungsnummer

In Spanien benötigt man eine Sozialversicherungsnummer Sie können diese zusammen mit der staatlichen Krankenversicherung bei der beantragen. Folgende Dokumente sollten Sie haben:

– Personalausweis oder Reisepass
– Einen Nachweis über ein Bankkonto in Spanien
– Einen Arbeitsvertrag
– Einen Nachweis über einen Wohnsitz in Spanien sowie eine zeitnahe Abrechnung der Wasser und Stromrechnung
– Einen Nachweis über die vorherige Krankenversicherung
– Beglaubigte Kopie Ihrer Geburtsurkunde

Sämtliche Dokumente sollten Sie in beglaubigter spanischer Übersetzung vorlegen können.

70% der Kosten werden von der staatlichen Krankenversicherung übernommen. Sie erhalten als Arbeitnehmer von Ihren Arbeitgebern zusätzlich eine private Zusatzkrankenversicherung als Zusatzleistung. Innerhalb der ersten drei Monate ist jeder in Spanien automatisch krankenversichert.

 

Arbeiten in Spanien

Arbeitsbedingungen

In den meisten Fällen sind die Arbeitsverträge in Spanien unbefristet. 36 Arbeitsstunden pro Woche sind üblich. Wer Überstunden leistet erhält 25 bis 50% Überstundenzuschlag. Der Mindestlohn in Spanien liegt bei 5,76 Euro pro Stunde. Die Urlaubstage belaufen sich auf 30 Werktage pro Jahr.

 

Umzug nach Spanien mit dem Auto

Sie sind verpflichtet nach spätestens einem Jahr Ihr Auto in Spanien anzumelden. Für die Ummeldung Ihres Autos in Spanien benötigen Sie folgende Dokumente:

  1. Die Rechnung oder den Kaufvertrag
  2. Den Fahrzeugbrief
  3. Bescheinigung des spanischen Finanzamts über die Mehrwertsteuerbefreiung
  4. Die EU-Konformitätsbescheinigung
  5. Einen Nachweis der Hauptuntersuchung
  6. Einen Nachweis über einen Wohnsitz in Spanien
  7. Den Reisepass oder Personalausweis