
Zürich–München Umzug: Transport & Zoll im Überblick
Inhaltsverzeichnis:
- Besonderheiten beim Umzug von Zürich nach München
- Zollbestimmungen: Was beim Grenzübertritt wichtig ist
- Transport organisieren: Optionen und praktische Tipps
- Anmeldung in Deutschland: Meldepflichten in München
- Versicherungen & Steuern: Worauf Sie achten müssen
- Praktische Tipps für Familien, Berufspendler und Studierende
- Fazit
- FAQs
Besonderheiten beim Umzug von Zürich nach München
Ein Umzug innerhalb der EU wäre unkompliziert – doch die Schweiz ist kein EU-Mitglied. Daher gelten beim Grenzübertritt besondere Zoll- und Einfuhrbestimmungen. Zudem müssen Sie:
- Ihren Wohnsitz in Zürich offiziell abmelden,
- sich innerhalb von zwei Wochen in München anmelden,
- und beim Zoll nachweisen, dass es sich um einen Übersiedlungsgut-Umzug handelt, damit keine Einfuhrabgaben fällig werden.
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Zollbestimmungen: Was beim Grenzübertritt wichtig ist

Damit Ihr Hausrat zollfrei nach Deutschland eingeführt werden kann, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
- Übersiedlungsgut-Anmeldung (Zollformular 0350): Dieses Formular ist beim deutschen Zoll vorzulegen.
- Nachweise: Mietvertrag oder Kaufvertrag in München, Abmeldebestätigung aus Zürich, Inventarliste des Umzugsgutes.
- Fristen: Sie müssen nachweisen, dass die Gegenstände mindestens 6 Monate in Ihrem Besitz waren und weiterhin genutzt werden sollen.
- Ausnahmen: Neuwaren oder Fahrzeuge können nicht ohne Weiteres als Übersiedlungsgut eingeführt werden – hier gelten separate Regeln.
Tipp: Planen Sie für die Zollabfertigung ausreichend Zeit ein und führen Sie die Unterlagen in mehrfacher Ausfertigung mit.
Transport organisieren: Optionen und praktische Tipps
Die Entfernung von rund 315 Kilometern zwischen Zürich und München lässt sich an einem Tag bewältigen – trotzdem lohnt es sich, den Transport gut zu planen:
- Umzugsunternehmen: Viele Firmen sind auf Grenzumzüge spezialisiert und übernehmen auch die Zollformalitäten. Vorteil: Sie sparen Zeit und Nerven.
- Eigenumzug: Möglich mit einem Transporter – allerdings müssen Sie sich selbst um Zoll, Anmeldung und Formalitäten kümmern.
- Sammeltransporte: Besonders günstig, wenn Sie weniger Umzugsgut haben und sich ein Fahrzeug mit anderen teilen.
Achten Sie bei der Wahl darauf, ob die Firma Erfahrung mit Zollabfertigungen hat – sonst entstehen leicht Verzögerungen.
Anmeldung in Deutschland: Meldepflichten in München
Nach Ihrer Ankunft in München gilt die gesetzliche Meldepflicht:
- Frist: Innerhalb von 2 Wochen nach dem Umzug müssen Sie sich beim Bürgerbüro München anmelden.
- Unterlagen: Reisepass oder Personalausweis, Wohnungsgeberbestätigung (Bestätigung des Vermieters), Mietvertrag.
- Besonderheit: Wenn Sie ein Fahrzeug aus der Schweiz mitnehmen, muss dieses innerhalb von 6 Monaten bei der Kfz-Zulassungsstelle München umgemeldet werden.
👉 Offiziell zuständig: Stadt München – Bürgerbüro.
Versicherungen & Steuern: Worauf Sie achten müssen
- Krankenversicherung: Mit Wohnsitz in Deutschland benötigen Sie eine deutsche Krankenversicherung. Schweizer Policen sind in der Regel nicht mehr gültig.
- Renten- und Sozialversicherung: Bei Arbeitsaufnahme in München fallen automatisch deutsche Beiträge an.
- Steuern: Entscheidend ist der Wohnsitz am 31. Dezember. Ziehen Sie im Laufe des Jahres nach München, wird die gesamte Steuer für das Jahr in Deutschland fällig.
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Praktische Tipps für Familien, Berufspendler und Studierende

- Familien: Schulen und Kindergärten in München sollten Sie frühzeitig kontaktieren. Eine Übersicht gibt es beim Referat für Bildung und Sport der Stadt München.
- Pendler: Wer in Zürich arbeitet, aber nach München zieht, muss besondere Grenzgänger-Regelungen beachten – inklusive Steuerabkommen.
- Studierende: Die LMU und TU München verlangen bei der Einschreibung eine Wohnsitzanmeldung. Achten Sie auf die richtige Krankenversicherung für Studierende.
Tipp:
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Fazit:
Ein Umzug von Zürich nach München ist zwar organisatorisch anspruchsvoller als ein Inlandstransport, mit der richtigen Vorbereitung jedoch gut machbar. Wer sich frühzeitig um Zollunterlagen, Transport und Behördenwege kümmert, erspart sich Stress und Kosten.
FAQs:
1. Kann ich meinen Schweizer Führerausweis in Deutschland weiter nutzen?
Ja, Sie dürfen mit einem Schweizer Führerausweis in Deutschland fahren. Wenn Sie jedoch Ihren festen Wohnsitz nach München verlegen, sind Sie verpflichtet, den Führerausweis innerhalb von sechs Monaten in einen deutschen Führerschein umzutauschen. Der Austausch ist unkompliziert, erfolgt bei der Führerscheinstelle in München und erfordert Passfoto, Ausweis sowie den bisherigen Führerschein. Je schneller Sie das erledigen, desto weniger riskieren Sie Bussgelder.
2. Darf ich mein Schweizer Bankkonto nach dem Umzug nach München behalten?
Grundsätzlich können Sie Ihr Schweizer Konto behalten. Praktisch ist es jedoch sinnvoll, zusätzlich ein deutsches Bankkonto zu eröffnen – viele Vermieter, Arbeitgeber und Versicherungen bestehen auf eine deutsche IBAN. Tipp: Kündigen Sie das Schweizer Konto nicht vorschnell, sondern lassen Sie es parallel weiterlaufen, bis alle Zahlungen und Rückerstattungen (z. B. Kaution, Versicherungen) erledigt sind.
3. Was muss ich beachten, wenn ich Haustiere mit nach München nehme?
Für Hunde, Katzen und Frettchen gelten beim Umzug nach Deutschland klare Regeln: Sie brauchen einen EU-Heimtierausweis, einen Mikrochip und eine gültige Tollwutimpfung. Bei der Anmeldung in München müssen Hunde zusätzlich bei der Stadt gemeldet und Hundesteuer entrichtet werden. Für exotische Tiere wie Vögel oder Reptilien können spezielle Einfuhrbestimmungen gelten – erkundigen Sie sich dazu beim Zoll.
4. Welche Unterschiede gibt es bei Mietverträgen zwischen Zürich und München?
In Zürich sind Mietverträge oft unbefristet mit dreimonatiger Kündigungsfrist. In München ist das ähnlich, allerdings ist die Nachfrage deutlich höher, besonders in zentralen Lagen. Das bedeutet: Mietpreise sind oft höher als in Zürich, und Bewerbungen mit Gehaltsnachweisen, Schufa-Auskunft und Referenzen sind üblich. Wer aus der Schweiz kommt, sollte diese Unterlagen rechtzeitig vorbereiten, um bei der Wohnungssuche in München konkurrenzfähig zu sein.
5. Muss ich meine Strom- und Internetverträge aus Zürich kündigen, bevor ich nach München ziehe?
Ja, Sie sollten Ihre Versorgungsverträge in Zürich rechtzeitig kündigen. Viele Anbieter verlangen eine Kündigungsfrist von einem bis drei Monaten. Gleichzeitig müssen Sie in München neue Verträge abschliessen, da Strom, Gas und Internet nicht automatisch übernommen werden. Tipp: Informieren Sie sich vorab über Anbieter in München und beantragen Sie die Anschlüsse rechtzeitig, damit Sie nicht wochenlang ohne Internet oder Strompaket dastehen.
6. Wie funktioniert die Krankenversicherung beim Umzug nach Deutschland?
In Deutschland gilt die Versicherungspflicht. Das bedeutet: Sobald Sie Ihren Wohnsitz nach München verlegen, müssen Sie eine deutsche Krankenversicherung abschliessen. Sie können zwischen gesetzlicher (GKV) und privater (PKV) wählen. Ihre Schweizer Krankenkasse endet mit dem Umzug, ausser Sie haben eine spezielle Grenzgängerregelung. Wichtig: Schliessen Sie die Versicherung möglichst zeitnah ab, da sonst Nachzahlungen oder Strafen drohen können.
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