Innerhalb-der-EU-umziehen

Benötigte Dokumente

Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie mit Ihren gültigen Ausweispapieren (Reisepass oder Personalausweis) in jeden anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft einreisen. Überprüfen Sie unbedingt vor der Reise, wie lange oder ob Ihre Ausweise noch gültig sind.

Aufenthaltsgenehmigung

Haben Sie vor, länger als drei Monate in einem EU-Mitgliedsstaat zu bleiben, sind sie verpflichtet eine Aufenthaltsgenehmigung bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Das selbe gilt auch, wenn Sie als EU-Bürger einer Arbeit in einem EU-Mitgliedsstaat nachgehen möchten. Eine Arbeitserlaubnis brauchen Sie allerdings hierfür nicht. Die Aufenthaltsgenehmigung wird im Normalfall für 5 Jahre ausgestellt und auf Anfrage sogar verlängert. Wenn der Anstellungszeitraum zwischen 3 und 12 Monaten liegt, wird eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt.

EU-Bürger brauchen innerhalb der Europäischen Union kein Visum für die Einreise.
Erkundigen Sie sich im Vorfeld, ob Sie einen internationalen Studentenausweis, Führerschein o.ä. benötigen.

Gesundheit

Es ist empfehlenswert, dass Sie sich vor Ihrem Umzug von Ihrem Arzt gründlich untersuchen lassen. Ihr Hausarzt kann Sie auch über notwendige medizinische Besonderheiten und Impfungen Ihrer neuen Heimat informieren.

Zollformalitäten

Der Umzug mit Hilfe einer professionellen Spedition ist in jedem Fall zu empfehlen. Die Spedition kann nämlich auch die Zollformalitäten für Sie erledigen und Ihnen bei Bedarf auch weitere Informationen zu Zollanträgen geben. Für Pflanzen und Haustiere gelten besondere Bestimmungen. Das Konsulat oder die Botschaft Ihres Ziellandes erteilen Ihnen Hinweise zu den Einfuhrbestimmungen.